Unterhaltsreinigung
Unter der Unterhaltsreinigung ist die laufende und regelmäßige Reinigung von Nutzflächen zu verstehen. Das Reinigungsintervall wird je nach Nutzung der einzelnen Räume festgelegt. Die zu erbringenden Reinigungsleistungen und Häufigkeiten der Ausführung werden in einem vertragsmäßigen Leistungsverzeichnis mit dem Kunden gemeinsam festgelegt.
Zu den Reinigungsleistungen, die in einem Leistungsverzeichnis festgehalten werden zählen zum Beispiel:
Allgemeine Reinigungsarbeiten wie z.B. Papierkörbe leeren, Tische und Stühle feucht abwischen, Beleuchtungen und Türen reinigen usw. Sie können aber auch gerne spezielle Leistungen oder Service vereinbaren wie z.B. Spülmaschinen ein- und ausräumen, Pflanzen Gießen, Mülltrennung und -entsorgung usw.
Die Reinigung textiler und nichttextiler Fußböden ist eine weitere Reinigungsleistung der Unterhaltsreinigung. Auch hier wird der Fußboden nach vereinbartem Reinigungsintervall und Art des Fußbodenbelages, z.B. durch Staubsaugen, Kehren, Feuchtwischen, Nasswischen bis hin zur Entfernung kleinerer Flecken und anhaftenden Verschmutzungen gereinigt.
Die Unterhaltsreinigung nach Leistungsverzeichnis wird mit dem Kunden zusammen festgelegt. Die Unterhaltsreinigung wird z.B. in Bürogebäuden, Verwaltungen, Öffentlichen Einrichtungen, Produktionsstätten und Lagerhallen ausgeführt.